Telekommunikation

Wie Vögel können wir jederzeit und überall miteinander kommunizieren. Schließlich haben wir fast alle ein Handy, Festnetz und Internet. Also sollte das doch kein Problem sein, oder?

Leistungsstörung

Was tun, wenn die versprochene Leistung nicht erreicht wird?

Fast jeder hat mittlerweile einen Internet-, Telefon- und Mobilfunkanschluss. Also auch einen Vertrag mit einem Anbieter für Telekommunikation. Dabei kann es manchmal zu Problemen kommen. Endlich ein neuer Vertrag: aber die versprochene Bandbreite kommt an Ihrem Anschluss nicht an. Und manchmal gibt es sogar gar keine Internetverbindung. Diese Leistungsstörungen müssen Sie jedoch nicht hinnehmen.

Welche Leistung der Anbieter erbringen muss, ist im zugrundeliegenden Vertrag geregelt. Hier werden alle wichtigen Informationen, auch die vereinbarte Bandbreite und Internetgeschwindigkeit, genannt. Während der Laufzeit des Vertrages muss der Anbieter alle vertraglich vereinbarten Leistungen zur Verfügung stellen.

Wie kann ich meine Bandbreite bestimmen?

Die Bundes­netz­agentur stellt hierfür im Fest­netz­bereich eine Breitbandmessung zur Verfügung, mit der schnell und einfach die Geschwindigkeit des Internetzugangs ermittelt werden kann. Für den Mobilfunk stellt die Bundesnetzagentur eine Funkloch-App bereit.

Was tun, wenn die vereinbarte Internetgeschwindigkeit nicht erreicht wird?

Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Leistung sollten Sie dokumentieren und schriftlich beim Anbieter reklamieren.

Musterbriefe stellen z. B. die Verbraucherzentralen hier zur Verfügung.

Was tun, wenn es Probleme gibt?

Kontaktieren Sie Ihren Vertragspartner und beschreiben Sie das Problem so genau wie möglich. Fordern Sie den Anbieter schriftlich auf, seine Leistung vertragsgemäß zu erbringen. Setzen Sie hierfür eine Frist von zwei Wochen. Versenden Sie das Schreiben unbedingt per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis für Ihre Störungsmeldung haben.

Was tun, wenn auch nach Ablauf der Frist keine Verbesserung eintritt?

Ist das Problem weiterhin erheblich und wird die Leistung auch nach einer Aufforderung noch immer nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie den Vertrag gegebenenfalls außerordentlich kündigen.

Mobilfunk

Löcher im Netz?

Unterwegs telefonisch erreichbar zu sein ist für die meisten unerlässlich. In Deutschland gibt es derzeit drei Netzbetreiber für Mobilfunk: die Telekom, Vodafone und Telefónica Germany. Andere Anbieter haben kein eigenes Netz. Sie stellen ihren Anschluss über einen der genannten drei Betreiber zur Verfügung.

In den Städten sind alle Netze gut ausgebaut. Im ländlichen Raum kann es dagegen zu Lücken im Mobilfunknetz kommen. Wer an einem bestimmten Ort mobil erreichbar sein möchte, sollte sich vorher erkundigen, wie der Empfang ist und welche Übertragungsraten zur Verfügung stehen. Das ist besonders wichtig, wenn man nicht nur telefonieren, sondern auch Apps oder das Internet nutzen möchte.

Wie ist die tatsächliche Netzabdeckung in meiner Region?

Die Netzbetreiber stellen meist eine Karte zur Verfügung, auf der zu erkennen ist, wie der Ausbau in der jeweiligen Region sein sollte. So beispielsweise die Telekom. Erkundigen Sie sich auch im Bekanntenkreis, wer welches Netz nutzt und wie der Empfang mit diesem Netz ist.

Welche Übertragungsrate ist am besten?

Die beste Übertragungsrate hat man mit LTE, auch 4G-Netz genannt. Hier werden je nach Anbieter Geschwindigkeiten bis zu 300 MBit/s angeboten. Ab 2020 soll dann nach und nach die nächste Generation, das sogenannte 5G-Netz, zur Verfügung stehen.

Gibt es eine vertragliche Zusicherung für die Netznutzung an einem bestimmten Ort?

Eine vertragliche Zusicherung für einen bestimmten Ort gibt es in der Regel nicht.

Mobilfunkverträge mit Laufzeit oder lieber ein Prepaidvertrag? Was passt zu mir?

Das Angebot an Mobilfunkverträgen ist groß und unübersichtlich. Um sich im Dschungel der Angebote zurecht zu finden, hilft es zwischen Verträgen mit Laufzeit und Prepaidverträgen zu unterscheiden.

Ein Mobilfunkvertrag mit Laufzeit ist auf einen genau festgelegten Zeitraum abgeschlossen und kann vorher nicht ordnungsgemäß gekündigt werden. Bei einem Prepaidvertrag hingegen wird ein bestimmter Betrag im Voraus gezahlt. Prepaidverträge sind meist monatlich kündbar.

Wer viel telefoniert oder das Internet häufig nutzt, ist mit einem Laufzeitvertrag besser bedient. Durch die langfristige Bindung an einen Anbieter sind meist günstigere Entgelte möglich. Die Bindung bei einem neu abgeschlossenen Vertrag kann von 4 Wochen bis zu 24 Monaten reichen.

Bei einem Prepaidvertrag wird Geld als Guthaben zur Verfügung gestellt, das dann verbraucht werden kann. Geeignet sind Prepaidverträge insbesondere, wenn der Mobilfunkanschluss nur wenig genutzt wird. Allerdings empfiehlt sich gerade bei Prepaid-Angeboten ein gründlicher Vergleich. Mittlerweile können z. B. auch bei Prepaidverträgen monatliche Flatrates und Datenpakete gebucht werden.

Wie vermeide ich Fallstricke?

Vermeintlich immer günstigere Angebote mit immer besseren Konditionen kommen auf den Markt. Um davon zu profitieren, muss nicht selten der Anbieter gewechselt werden. Nicht nur dabei, auch bei bestehenden Verträgen kann es zu Problemen kommen. Betrügerische Webseiten locken mit Abofallen und auch im Urlaub sollte man genau schauen, in welchem Netz man gerade unterwegs ist.

Wie wechsle ich meinen Mobilfunkvertrag?

Nicht immer gelingt der reibungslose Wechsel zu einem anderen Mobilfunkanbieter. Dabei wollen viele Nutzer ihre angestammte Rufnummer behalten. Mobilfunkkunden haben jederzeit das Recht, ihre Rufnummern mitzunehmen. Dies gilt auch bei Prepaidverträgen.

Mehr dazu im Kleingedruckten

Wie kann ich mich beim mobilen Surfen vor Abofallen schützen?

Vor Zusatzkosten wie Abofallen können Sie sich durch eine Drittanbietersperre schützen. Diese Sperre muss jeder Mobilfunkanbieter auf Verlangen unentgeltlich einrichten. Einen Musterbrief finden Sie hier.

Welcher Vertrag ist günstig?

Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten sind meist am preiswertesten. Nicht zu vergessen ist aber, dass man sich diese Kosten auch über ganze zwei Jahre leisten können muss. Wer viel telefoniert wählt sinnvollerweise eine Flatrate. Denn damit sind alle Telefonate ins Festnetz und in andere deutsche Mobilfunknetze in einem festen Betrag enthalten und bezahlt. Es können keine Extrakosten entstehen.

Kann ich meine Mobilfunknummer behalten, wenn ich zu einem neuen Anbieter wechsle?

Ja. Die Mitnahme der Rufnummer ist bei einem Mobilfunkvertrag jederzeit möglich. Für die Mitnahme können jedoch Kosten anfallen. Achtung: Wenn Sie einen Vertrag mit einer Laufzeit haben und Ihre Rufnummer vor Beendigung dieses Vertrages zu einem neuen Anbieter mitnehmen möchten, läuft der Vertrag bei ihrem alten Anbieter natürlich weiter – hierfür wird Ihnen eine neue Rufnummer zugeteilt.

Muss ich den Mobilfunkvertrag aktiv kündigen?

Mobilfunkverträge enden meist nicht automatisch, sondern sehen schon im Vertrag eine automatische Verlängerung vor. Diese Verlängerung darf aber einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten. Wollen Sie einen Mobilfunkvertrag rechtzeitig beenden, so muss dies nachweislich durch schriftliche Kündigung geschehen. Als Hilfestellung kann Ihre Mobilfunkrechnung dienen: Auf jeder Rechnung steht die Kündigungsfrist und der letzte Tag, an dem die Kündigung beim Anbieter eingehen muss.

Wie kann ich die Anbieter für einen mobilen Internetanschluss am besten vergleichen?

Die Anbieter müssen für ihre mobilen Internetanschlüsse Produktinformationsblätter anbieten. Auf einer DIN A4-Seite finden sich alle wichtigen Informationen, die die Angebote leichter vergleichbar machen.

Warum erhalte ich eine hohe Mobilfunkrechnung, nachdem ich eine Kreuzfahrt gemacht habe

Das liegt daran, dass an Bord eines Schiffes meist über das Satellitennetz telefoniert und gesurft wird. Hier gilt die EU-Roaming-Verordnung nicht. Das kann sehr teuer werden. Daher: Deaktivieren Sie in Hafennähe oder auf Schiffsreisen unbedingt die automatische Netzwahl.

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